Corona


Stand: 07.10.2022

Aktuelle Informationen aus der 17. BayIfSMV:

Die eigene aktive sportliche Betätigung ist sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen
Räumen ohne weitere Zugangsbeschränkungen möglich. Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten
hinweg einschl. Tanzschulen, Fitnessstudios und Schwimmbädern. Körperkontakt ist bzw. Kon-
taktsportarten sind ebenfalls weiterhin vollumfänglich erlaubt!